Grabpflege inklusive
Memoriam-Garten entlastet Angehörige
Die Trauer- und Bestattungskultur unterliegt derzeit großen Veränderung. Immer neue Bestattungsformen außerhalb unserer traditionellen Friedhöfe werden diskutiert oder sind bereits umgesetzt. Aber auch die Beisetzungen unterm Rasen haben in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Der Grund für die Auswahl dieser Grabarten gleicht sich immer wieder. Es ist die Sorge vor einer ungepflegten Grabstätte in Verbindung mit dem Wunsch, die Hinterbliebenen von der Grabpflege zu entlasten.
In dem Gedicht Memento, von Mascha Kaléko, heißt es unter anderem:
„[…] Den eignen Tod, den stirbt man nur; doch mit dem Tod der anderen muss man leben.“
Wenn man dem Inhalt dieses Zitates folgt, ist es also nicht richtig, aus falsch verstandener Fürsorge, seine Hinterbliebenen von der Auswahl des eigenen späteren Bestattungsplatzes auszuschließen. Denn sie werden es sein, die ihren persönlichen Weg durch die Trauer finden müssen. Dabei können Trauerrituale an einem Grab helfen.
Genau hier setzt der neue Memoriam-Garten auf dem Friedhof Marienwerder an. Er befreit die Hinterbliebenen von der Grabpflege, lässt Trauerrituale am Grab zu und ist ansprechend landschaftsgärtnerisch gestaltet. In dem Memoriam-Garten können Sarg- als auch Urnenbeisetzungen stattfinden. Jede Grabstätte ist durch einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt abgesichert. Diese Verträge beinhalten die Grabpflege und Bepflanzung für 20 Jahre sowie das Grabmal und eine Inschrift. Auch zur Vorsorge, bereits zu Lebzeiten, kann ein Vertrag abgeschlossen werden.
Die Aufgabe der Treuhandstelle ist es, die Verträge zu verwalten, die jährlichen Abrechnungen mit dem Betrieb stein-zeit Schwarz als auch mit der Gärtnerei Markgraf vorzunehmen. Ferner werden die Leistungen von Steinmetz und Gärtner durch die Treuhandstelle kontrolliert. Die jährliche Inflationsrate wird durch die erwirtschafteten Zinsen (in 2014: 2,8%) aufgefangen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass alle Arbeiten 20 Jahre lang ausgeführt werden können.
(Text: Treuhandstelle)